Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Dienstleistungen der Firma Seniorenassistenz Bollmeier GbR,
Martina und Dirk Bollmeier, Kirchsteig 10, 23812 Wahlstedt

Stand: 15.10.2025

1. Geltungsbereich


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Firma Seniorenassistenz Bollmeier GbR- nachstehend
Dienstleister genannt- mit seinem Vertragspartner - nachstehend Leistungsnehmer -genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Diese gelten nur in schriftlicher Form.

2. Vertragsgegenstand


2.1  Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individuellen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und  wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der
Dienstleister selbst Sorge und stellt den Leistungsnehmer von eventuellen
Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Leistungsnehmer tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages


3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
Betreuungsauftrags durch den Leistungsnehmer (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Leistungsnehmer ist an die Erteilung des Betreuungsauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in der schriftlichen Betreuungsvereinbarung beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung


4.1 Der Vertrag beginnt am individuell vereinbarten Zeitpunkt und hat keine
vorgegebene Laufzeit.

4.2 Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Ende des laufenden Monats möglich. Entscheidend für den Lauf der Frist ist der Eingang der Kündigung beim Dienstleister. Beim Entfallen der Betreuungsnotwendigkeit zum Beispiel durch Tod, endet der Vertrag sofort. In schwerwiegenden Fällen wie z.B. Unzufriedenheit der zu pflegende Person oder der Betreuungskraft kann der Vertrag beiderseits mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner


5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die
detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Leistungsnehmer erteilten
Betreuungsauftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Leistungsnehmer in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines
Betreuungsauftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Leistungsnehmer
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt das zur Leistungserbringung nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Leistungsnehmers eine umfangreiche Überprüfung, kann der
Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Leistungsnehmer dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggfs. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Vergütungen werden, sofern nicht mittels Abtretungserklärung direkt mit den
Kassen abgerechnet, zu dem im individuellen Vertrag (Betreuungsvereinbarung)
aufgeführten Festpreis monatlich fällig. Der im Betreuungsauftrag vereinbarte
Betreuungsumfang dient der Planung der Betreuungsleistungen (SOLL-Leistungen).
Die Rechnungslegung erfolgt in jedem Fall pro angefangener 15 Minuten-Regelung anhand der unterzeichneten Leistungsnachweise (IST-Leistungen) zusammengefasst einmal im Monat.


6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung


7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand


(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz in 23795 Bad Segeberg.

(2) Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in dem in Absatz 1 genannten Bezirk hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat.

9. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.